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Historische Verkehrswege werden geschützt

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Historische Verkehrswege wie Saumpfade, Wegpflästerungen oder Natursteinbrücken gehören zu den gefährdeten Kulturdenkmälern der Schweiz. Zu deren Schutz erteilte der Bund 1984 den Auftrag zur Erarbeitung des Inventars historischer Verkehrswege der Schweiz. Dieses Inventar und mit ihm - als rechtliche Grundlage - die «Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz VIVS» wurden vom Bundesrat verabschiedet. Die Verordnung tritt am 1. Juli 2010 in Kraft. Das Inventar besteht aus umfangreichen Kartenwerken und Texten. Die historischen Wege werden nach ihrer Bedeutung gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz eingestuft. Ins Bundesinventar aufgenommen sind nur historische Verkehrswege von nationaler Bedeutung, welche sowohl über eine herausragende geschichtliche Bedeutung als auch eine ausserordentliche traditionelle Wegsubstanz verfügen.
Die Aufnahme eines Objektes ins Bundesinventar bindet in erster Linie die Behörden des Bundes, aber auch diejenigen von Kantonen und Gemeinden, die Bundesaufgaben erfüllen oder Bundesbeiträge beanspruchen. Sie haben bei all ihren baulichen Vorhaben darauf zu achten, dass die im Inventar aufgeführten Objekte erhalten bleiben. Zudem sind die Bundesinventare nach Artikel 5 NHG in der kantonalen Richtplanung und der kommunalen Nutzungsplanung zu beachten. Das Bundesgericht hat dies kürzlich in einem Entscheid vom 1. April 2009 (BGE 135 II 209, Rüti) ausdrücklich bestätigt.

Das ASTRA bietet umfangreiche Fachinformationen zu historischen Verkehrswegen an. Alle inventarisierten Wege können online erkundet werden. Für jeden Kanton werden zudem die Verkehrsgeschichte und die wichtigsten Inventarobjekte in anschaulicher, leicht verständlicher Art in einem Kantonsheft vorgestellt.

Erscheinungsdatum: 14.04.2010

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Letzte Aktualisierung: 03.09.2010, e-mail: webmaster@planning.ch