Historische Verkehrswege werden geschützt
Historische Verkehrswege wie Saumpfade, Wegpflästerungen oder Natursteinbrücken gehören zu den
gefährdeten Kulturdenkmälern der Schweiz. Zu deren Schutz erteilte der Bund 1984 den Auftrag zur
Erarbeitung des Inventars historischer Verkehrswege der Schweiz. Dieses Inventar und mit ihm - als
rechtliche Grundlage - die «Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der
Schweiz VIVS» wurden vom Bundesrat verabschiedet. Die Verordnung tritt am 1. Juli 2010 in Kraft. Das
Inventar besteht aus umfangreichen Kartenwerken und Texten. Die historischen Wege werden nach ihrer
Bedeutung gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz eingestuft. Ins Bundesinventar aufgenommen sind nur
historische Verkehrswege von nationaler Bedeutung, welche sowohl über eine herausragende
geschichtliche Bedeutung als auch eine ausserordentliche traditionelle Wegsubstanz verfügen.
Die Aufnahme eines Objektes ins Bundesinventar bindet in erster Linie die Behörden des Bundes,
aber auch diejenigen von Kantonen und Gemeinden, die Bundesaufgaben erfüllen oder Bundesbeiträge
beanspruchen. Sie haben bei all ihren baulichen Vorhaben darauf zu achten, dass die im Inventar
aufgeführten Objekte erhalten bleiben. Zudem sind die Bundesinventare nach Artikel 5 NHG in der
kantonalen Richtplanung und der kommunalen Nutzungsplanung zu beachten. Das Bundesgericht hat dies
kürzlich in einem Entscheid vom 1. April 2009 (BGE 135 II 209, Rüti) ausdrücklich bestätigt.
Das ASTRA bietet umfangreiche Fachinformationen zu
historischen Verkehrswegen an. Alle inventarisierten Wege können online erkundet werden. Für jeden Kanton werden zudem die
Verkehrsgeschichte und die wichtigsten Inventarobjekte in anschaulicher, leicht verständlicher Art
in einem Kantonsheft vorgestellt.
Erscheinungsdatum: 14.04.2010
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