Mehr Direktzahlungen für das Berggebiet
Eine von insgesamt 13 vom Bundesrat beschlossenen Änderungen landwirtschaftlicher Verordnungen
betrifft die Direktzahlungen an die Landwirtschaft. Vorgesehen sind mehr Direktzahlungen für das
Berggebiet, den Biolandbau und den Ackerbau.
Um die Bewirtschaftung von schwierigem Gelände im Berggebiet zu sichern, wird der Beitrag für
Hanglagen um 40.- und für Steillagen um 110.- Franken pro Hektare erhöht. Auch die
Sömmerungsbeiträge sollen heraufgesetzt werden. Zudem wird die Besitzstandswahrung für Tierhaltung
unter erschwerenden Produktionsbedingungen um zwei Jahre verlängert. Unter anderem sollen diese
Massnahmen dazu beitragen, die Verwaldung des Berggebiets einzudämmen und die für den Tourismus und
die Biodiversität wertvolle Kulturlandschaft zu erhalten.
Um der rückläufigen Entwicklung der Ackerfläche und des Biolandbaus entgegenzuwirken, wird der
Zusatzbeitrag für das offene Ackerland und die Dauerkulturen um 20.- sowie die Biobeiträge für die
Spezialkulturen um 150.- erhöht.
Erscheinungsdatum: 12.05.2010
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