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TI: Rustici sollen in Ferienhäuser umgebaut werden können

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Landschaftsprägende Bauten ausserhalb der Bauzonen dürfen gestützt auf Art. 39 Abs. 2 RPV nach bestimmten Kriterien umgenutzt und entsprechend auch in Ferienhäuschen umgewandelt werden. Der Kanton Tessin möchte für seine Rustici von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Das Kantonsparlament hat dazu einen für die Umnutzung erforderlichen Nutzungsplan mit 73 zu 3 Stimmen gutgeheissen.
In der Vergangenheit störte sich der Bund zunehmend an der fehlenden Rechtsgrundlage für die Umnutzung von Rustici im Kanton Tessin. Das Bundesamt für Raumentwicklung ARE erhob seit Januar 2009 systematisch Einsprache gegen jedes Gesuch eines Rustico-Umbaus. Mit der vom Grossen Rat gutgeheissenen Vorlage erhofft sich der Kanton, das Verhältnis zu Bern zu verbessern. An der Bundesrechtskonformität der Massnahme bestehen jedoch grosse Zweifel. Neu sollen 12 600 Rustici ausserhalb der Bauzonen als schützenswert anerkannt werden; 11 100 davon sollen in Ferienhäuser umgewandelt werden können.
Die Vorlage ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Entscheid kann beim kantonalen Verwaltungsgericht Einsprache erhoben werden. Es ist nicht auszuschliessen, dass das ARE oder die Umweltverbände von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden.

Erscheinungsdatum: 12.05.2010

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Letzte Aktualisierung: 03.09.2010, e-mail: webmaster@planning.ch