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ZH: Flugplatz Dübendorf in Zukunft ohne aviatische Nutzung

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Der Regierungsrat des Kantons Zürich spricht sich gegen eine weitere Nutzung des 280 Hektaren grossen Flugplatzes Dübendorf als Flugareal aus. Zu den Entwicklungshemmnissen einer aviatischen Nutzung gehören neben der Lärmbelastung auch die anhaltende Planungs- und Rechtsunsicherheit sowie der Ausschluss der Bevölkerung vom Flugplatzareal.
Als attraktiver Siedlungs- und Landschaftsraum ist das Flugplatzareal Dübendorf eine strategische Landreserve erster Güte.

Abklärungen haben gezeigt, dass für das Flugplatzareal verschiedene Sondernutzungen in Frage kommen: Denkbar sind Ansiedlungen im Gesundheitsbereich (Universitätsspital), im Bereich Forschung oder Unternehmen der Leichtindustrie. Als erstes könnten Massnahmen zur Aufwertung des Landschafts- und Freiraumes sowie zur Verbesserung der Zugänglichkeit getroffen werden.

Im Rahmen der Gesamtüberprüfung des kantonalen Richtplans wird der Regierungsrat beim Bund den Verzicht auf eine fliegerische Nutzung beantragen. Zudem sollen Festlegungen zur Sicherung und Entwicklung des Flugplatzareals, zur Unterstützung der Umfeldentwicklung sowie zur verkehrstechnischen Erschliessung getroffen werden. In Zusammenarbeit mit dem Bund als Grundstückseigentümer, den Standortgemeinden und der Planungsregion Glattal will der Kanton Fragen der Finanzierung, der Erschliessung und der kommunalen Nutzungsplanungen bearbeiten und die dazu nötigen städtebaulichen und verkehrstechnischen Vertiefungsstudien auslösen.

Erscheinungsdatum: 07.06.2010

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Letzte Aktualisierung: 03.09.2010, e-mail: webmaster@planning.ch