Liste beschwerdeberechtigter Umweltorganisationen überprüft
Die Umweltorganisationen, welche vom Bundesrat das Beschwerderecht zugesprochen erhalten haben,
sind in der Verordnung über die Bezeichnung der beschwerdeberechtigten Umweltorganisationen
ausdrücklich genannt. Aufgrund einer Änderung des Umweltschutzgesetzes vom 20. Dezember 2006 hat das
UVEK nun diese Liste der beschwerdeberechtigten Organisationen überprüft. Die Gesetzesänderung
präzisiert nämlich, in welchem Mass beschwerdeberechtigte Umweltorganisationen wirtschaftlich tätig
sein dürfen. Demnach muss die Tätigkeit dem ideellen Zweck der Organisation entsprechen und darf
gegenüber der ideellen Tätigkeit nicht im Vordergrund stehen. Die Prüfung aller
beschwerdeberechtigten Organisationen hat ergeben, dass keine der betroffenen Organisationen eine
wirtschaftliche Tätigkeit aufweist, die mit dem neuen Recht nicht vereinbar ist.
Das UVEK hat zudem geprüft, ob die Organisationen auch die weiteren Voraussetzungen des
Beschwerderechts noch erfüllen. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob sie gesamtschweizerisch
tätig sind. Bei zwei Organisationen zeigte sich, dass sie nur sehr wenige Aktivitäten aufweisen und
deshalb die Voraussetzungen der gesamtschweizerischen Tätigkeit nicht mehr erfüllen. Es handelt sich
um die Schweizerische Verkehrsstiftung und Pro Campagna. Die Schweizerische Liga gegen den Lärm
verzichtet zudem aus Gründen des Kostenrisikos freiwillig auf das Verbandsbeschwerderecht.
Das UVEK hat am 7. Juni 2010 die Anhörung zur Änderung der Verordnung über die Bezeichnung der
beschwerdeberechtigten Umweltorganisationen eröffnet. Die Anhörung dauert bis am 31. August 2010.
Voraussichtlich im Herbst wird der Bundesrat über die Änderung entscheiden. Weitere Informationen
zur Thematik finden sich hier.
Auch die VLP-ASPAN gehört zu den beschwerdeberechtigten Umweltorganisationen. Sie hat ihr
Beschwerderecht bisher jedoch noch nie wahrgenommen.
Erscheinungsdatum: 08.06.2010
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