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Meggen: Neues Modell zur Steuerung der baulichen Entwicklung

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Die Stimmenden der Luzerner Vorortsgemeinde Meggen haben eine neue Ortsplanung klar gutgeheissen. Diese hat insofern landesweiten Pioniercharakter, als Bebauungskonzepte zwingende Voraussetzung für die Einzonung von zusätzlichem Bauland waren. Zudem wird mit der Revision der preisgünstige Wohnungsbau gefördert und dadurch sichergestellt, dass in Meggen erschwingliche Wohnungen zur Verfügung stehen.

Im Gegensatz zu früheren Ortsplanung wurden bei der angenommenen Revision nicht nur „Blanko-Bauzonen“ eingezont. Ausgehend von einem Leitbild, in dem die Gemeinde definierte, wo Land eingezont werden soll, hatten die bauwilligen Grundeigentümer vor der Einzonung vielmehr Konzepte vorzulegen, die Aufschluss über Art und Weise der geplanten Überbauung geben. Diese wurden dann mit den lokalen Behörden und den Anwohnern diskutiert, bevor die Gemeinde die Grundeigentümer vertraglich auf das vereinbarte Konzept verpflichtete (im Detail, vgl. INFORAUM 3/2010). Bereits haben sich mehrere Gemeinden im Kanton Luzern entschlossen, diesen Weg ebenfalls zu beschreiten.

Mit den erwähnten Verträgen zwischen Gemeinde und Grundeigentümer packte die Gemeinde Meggen gleich auch ein weiteres Problem an: Aufgrund der hohen Bodenpreise wurden in den letzten Jahren kaum mehr erschwingliche Wohnungen erstellt. Im Rahmen der neuen Ortsplanung verpflichtete der Gemeinderat alle Grundeigentümer von neu eingezonten Grundstücken mit verdichteten Bauformen daher vertraglich, einen Viertel bis einen Drittel der Wohnungen zu einem Mietzins von höchstens 2'500 Franken (netto, 4 ½ -Zimmer-Wohnung) oder entsprechend erschwinglichem Wohneigentum anzubieten. Weitere mögliche Ansätze zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus mit raumplanerischen Mitteln finden sich in einem Gutachten der VLP-ASPAN im Auftrag des Bundesamts für Wohnungswesen (vgl. Raum & Umwelt 1/2010).

Erscheinungsdatum: 15.06.2010

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Letzte Aktualisierung: 09.09.2010, e-mail: webmaster@planning.ch