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Zweitwohnungen: Planungshilfe für die kantonale Richtplanung

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Die neu erschienene Publikation «Planungshilfe für den kantonalen Richtplan» zeigt den Kantonen auf, wie sie in der kantonalen Richtplanung die Entwicklung im Zweitwohnungsbau steuern können und enthält darüber hinaus Empfehlungen, wie Regionen und Gemeinden die Vorgaben des Richtplans umsetzen können.

Die Massnahmen der Raumplanung beim Zweitwohnungsbau sollen dazu beitragen, dass die Erholungslandschaft vor unzweckmässiger Überbauung verschont sowie die Siedlungsqualität erhalten und gefördert wird. Angestrebt wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen. Namentlich sollen die Anzahl neuer Zweitwohnungen beschränkt, die Hotellerie und preisgünstige Erstwohnungen gefördert und die heute noch vorwiegend «kalten Betten» in den Zweitwohnungen besser belegt werden.

Die Planungshilfe wird bei Bedarf laufend angepasst und ergänzt werden. Für das Jahr 2011 ist eine erste Ergänzung zu den Themen «bessere Auslastung von Zweitwohnungen» und «Beschränkung von Umnutzungen von bestehenden Erstwohnungen und Hotels in Zweitwohnungen» vorgesehen.

Eine weitere Publikation («Zweitwohnungen - Planungshilfe für die kantonale Richtplanung: Fallbeispiele») enthält konkrete Fallbeispiele zu einzelnen in der Planungshilfe aufgeführten Massnahmen. Die Fallbeispiele zeigen konkret, wie in einem Ort eine Massnahme ausgestaltet worden ist.

Erscheinungsdatum: 06.07.2010

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Letzte Aktualisierung: 09.09.2010, e-mail: webmaster@planning.ch