Mehrwertabgabe im Kanton Thurgau?
Der Entwurf für ein neues Planungs- und Baugesetz, den die Regierung des Kantons Thurgau dem Parlament zur Beratung vorgelegt hat, sieht unter anderem die Einführung einer Mehrwertabgabe vor. Bei Neueinzonungen sollen 40 Prozent des Mehrwertes abgeschöpft und die Erträge je zur Hälfte zwischen dem Kanton und der Gemeinde aufgeteilt werden. Die Gelder sind zweckgebunden für Infrastrukturbauten, die Förderung des öffentlichen Verkehrs und für raumplanerische Massnahmen einzusetzen. Der Gesetzesentwurf dürfte anfangs 2011 vom Parlament beraten werden und 2012 in Kraft treten.
Erscheinungsdatum: 28.07.2010
Nächster Eintrag: Neue Vizedirektoren im ARE